New York Times Co. v. Sullivan | |
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Name: | The New York Times Company v. L. B. Sullivan |
Zitiert: | 376 U.S. 254 |
Sachverhalt | |
Verleumdungsklage eines Polizeikommissars gegen eine Anzeige in der New York Times | |
Entscheidung | |
Eine Zeitung kann nicht für falsche, verleumderische Äußerungen über das offizielle Verhalten eines Amtsträgers haftbar gemacht werden, es sei denn, die Äußerungen erfolgten in vorsätzlich bzw. grob fahrlässig. | |
Besetzung | |
Vorsitzender: | Earl Warren |
Beisitzer: | Black · Douglas · Clark · Harlan II · Brennan Jr. · Stewart · White · Goldberg |
Positionen | |
Mehrheitsmeinung: | Brennan |
Zustimmend: | Warren, Clark, Harlan, Stewart, White |
Angewandtes Recht | |
1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten |
Der Fall New York Times Co. v. Sullivan (376 U.S. 254) im Jahr 1964 führte zu einer der wichtigsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten im Bezug auf die Pressefreiheit. Seit diesem Fall muss in der amerikanischen Rechtspraxis eine im Mittelpunkt des öffentlichen Interesse stehende Person, die ein Medium wegen Verleumdung anklagt, nachweisen, dass der Verfasser des Textes entweder vorsätzlich falsche Informationen publiziert hat oder während der Recherche grob fahrlässig (engl. "with reckless disregard") im Bezug auf das Herausfinden der Wahrheit gehandelt hat. Nur dann kann der Kläger Schadensersatzansprüche geltend machen.[1][2]
Die Doktrin, die aus diesem Fall abgeleitet wurde, ist als actual malice standard oder real malice bekannt. Sie ergibt sich aus einer Abwägung des Persönlichkeitsrechts mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung, die zweiterem einen Vorrang einräumt. Sie ist im hispanischen Raum bis heute Grundlage von gerichtlichen Entscheidungen und wurde auch in anderen angelsächsischen Jurisdiktionen rezipiert, wurde jedoch beispielsweise in ähnlichen Fällen in Kanada und dem Vereinigten Königreich abgelehnt.
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